Mit "Grundstückanschluss" auch Hausanschluss genannt, ist die Abwasserleitung vom Hauptkanal bis zum Kontrollschacht (Revisionschacht) definiert.
Rechtliche Anforderung
Laut DIN 1986-30 müssen bestehende Abwasserleitungen von häuslichen Schmutz- oder Mischwasser regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden.
Dies gilt für die Hauptkanäle wie auch für die Grundstücksanschlüsse.
Mit einer TV Befahrung und einhergehend mit einer Dichtprüfung mit Wasser- oder Luft, können Schäden festgestellt werden.
Folgende Schäden können auftreten:
- Undichtheiten
- Abflusshindernisse (Wurzeleinwuchs, starke Ablagerungen)
- Lageabweichungen (Muffenversatz)
- Grundwasserinfiltration
- Verschleiss (Alter der Abwasserleitungen)
- Korrision
- Risse
- Scherbenbildung
Gemäß DIN EN 1610 "Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, Ausgabe Dezember 2015 ist nach Abschluss der Verlegung zunächst eine Sichtprüfung durchzuführen, die folgende Punkte umfassen sollte:
- Richtung und Höhenlage
- Verbindungen
- Beschädigung oder Deformation
- Anschlüsse
- Auskleidung und Beschichtung
Anschließend werden Rohrleitungen, Schächte und Inspektionsöffnungen (Putzöffnung) auf Dichtheit geprüft. Nach DIN EN 1610 kann entweder mit Luft oder mit Wasser geprüft werden.
In Kürze stellen wir hier für Sie weitere Sanierungstechniken und Informationen zur Verfügung.