Kanal- und Rohrsanierung

Mit "Grundstückanschluss" auch Hausanschluss genannt, ist die Abwasserleitung vom Hauptkanal bis zum Kontrollschacht (Revisionschacht) definiert.


Rechtliche Anforderung
Laut DIN 1986-30 müssen bestehende Abwasserleitungen von häuslichen Schmutz- oder Mischwasser regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden.
Dies gilt für die Hauptkanäle wie auch für die Grundstücksanschlüsse.

Mit einer TV Befahrung und einhergehend mit einer Dichtprüfung mit Wasser- oder Luft, können Schäden festgestellt werden.

 

Folgende Schäden können auftreten:

 

- Undichtheiten
- Abflusshindernisse (Wurzeleinwuchs, starke Ablagerungen)

- Lageabweichungen (Muffenversatz)

- Grundwasserinfiltration

- Verschleiss (Alter der Abwasserleitungen)

- Korrision

- Risse

- Scherbenbildung

 

Dichtprüfung nach DIN EN 1610

 

Gemäß DIN EN 1610 "Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, Ausgabe Dezember 2015 ist nach Abschluss der Verlegung zunächst eine Sichtprüfung durchzuführen, die folgende Punkte umfassen sollte:

- Richtung und Höhenlage

- Verbindungen

- Beschädigung oder Deformation

- Anschlüsse

- Auskleidung und Beschichtung

 

Anschließend werden Rohrleitungen, Schächte und Inspektionsöffnungen (Putzöffnung) auf Dichtheit geprüft. Nach DIN EN 1610 kann entweder mit Luft oder mit Wasser geprüft werden.

In Kürze stellen wir hier für Sie weitere Sanierungstechniken und Informationen zur Verfügung.

Hier finden Sie uns

Firmensitz: 

Am Mitterfeld 8
81829 München - Trudering

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter:

+49 89 326 026 -11  oder

senden Sie ein Fax:
+49 89 326 026 - 12  oder
senden Sie uns eine Mail:
info@muenchnerabwasser.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Münchner Abwassertechnik GmbH 2024