Mit "Grundstückanschluss" auch Hausanschluss genannt, ist die Abwasserleitung vom Hauptkanal (unterhalb der Straße)
bis zum Kontrollschacht (Revisionschacht) definiert.
Rechtliche Anforderung
Laut DIN 1986-30 müssen bestehende Abwasserleitungen von häuslichen Schmutz- oder Mischwasser regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden.
Dies gilt für die Hauptkanäle wie auch für die Grundstücksanschlüsse.
Mit einer TV Befahrung und einhergehend mit einer Dichtprüfung mit Wasser- oder Luft, können Schäden festgestellt werden.
Folgende Schäden können auftreten:
- Undichtheiten
- Abflusshindernisse (Wurzeleinwuchs, starke Ablagerungen)
- Lageabweichungen (Muffenversatz)
- Grundwasserinfiltration
- Verschleiss (Alter der Abwasserleitungen)
- Korrision
- Risse
- Scherbenbildung
Gemäß DIN EN 1610 "Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, Ausgabe Dezember 2015 ist nach Abschluss der Verlegung zunächst eine Sichtprüfung durchzuführen, die folgende Punkte umfassen sollte:
- Richtung und Höhenlage
- Verbindungen
- Beschädigung oder Deformation
- Anschlüsse
- Auskleidung und Beschichtung
Anschließend werden Rohrleitungen, Schächte und Inspektionsöffnungen (Putzöffnung) auf Dichtheit geprüft. Nach DIN EN 1610 kann entweder mit Luft oder mit Wasser geprüft werden.