Kanal- und Rohrsanierung

Mit "Grundstückanschluss" auch Hausanschluss genannt, ist die Abwasserleitung vom Hauptkanal (unterhalb der Straße)

bis zum Kontrollschacht (Revisionschacht) definiert.


Rechtliche Anforderung
Laut DIN 1986-30 müssen bestehende Abwasserleitungen von häuslichen Schmutz- oder Mischwasser regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden.
Dies gilt für die Hauptkanäle wie auch für die Grundstücksanschlüsse.

Mit einer TV Befahrung und einhergehend mit einer Dichtprüfung mit Wasser- oder Luft, können Schäden festgestellt werden.

 

Folgende Schäden können auftreten:

 

- Undichtheiten
- Abflusshindernisse (Wurzeleinwuchs, starke Ablagerungen)

- Lageabweichungen (Muffenversatz)

- Grundwasserinfiltration

- Verschleiss (Alter der Abwasserleitungen)

- Korrision

- Risse

- Scherbenbildung

 

Dichtprüfung nach DIN EN 1610

 

Gemäß DIN EN 1610 "Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, Ausgabe Dezember 2015 ist nach Abschluss der Verlegung zunächst eine Sichtprüfung durchzuführen, die folgende Punkte umfassen sollte:

- Richtung und Höhenlage

- Verbindungen

- Beschädigung oder Deformation

- Anschlüsse

- Auskleidung und Beschichtung

 

Anschließend werden Rohrleitungen, Schächte und Inspektionsöffnungen (Putzöffnung) auf Dichtheit geprüft. Nach DIN EN 1610 kann entweder mit Luft oder mit Wasser geprüft werden.

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